AGB

 

 

Liefer- und Zahlungsbedingungen der abatec GmbH, gültig ab Oktober 2018.

 

1. Allgemeines

abatec verkauft und liefert ausschließlich zu den nachfolgend genannten Bedingungen, deren Geltung für alle jetzigen und künftigen Kaufverträge vereinbart wird. Entgegenstehende Einkaufs- oder sonstige Geschäftsbedingungen des Bestellers finden auch dann keine Anwendung, wenn der Besteller diese zugrunde gelegt hat. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, bevor durch den Besteller eine Leistung der abatec veranlasst wurde. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt die rechtswirksame Regelung als vereinbart, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sich aus dem schriftlichen Einzelangebot nichts anderes ergibt; sie unterliegen der Annahme durch die Erteilung einer Auftragsbestätigung von abatec an ihrem Firmenhauptsitz.

2.1. Forecast

Bei Angebotslegung von abatec erhält der Kunde einen Vorschlag für einen Jahresforecast (Excel Sheet), welcher vom Kunden auszufüllen ist. Der Kunde erhält hierbei Unterstützung vom jeweiligen Vertriebsbetreuer der abatec. Der Forecast beinhaltet ein „Frozen Window“, wo keinerlei Verschiebungen vom Kunden durchgeführt werden dürfen. Erhält abatec keinen Forecast, dann gilt pro Abruf die im Angebot angegebene Lieferzeit, dies entspricht der vollen Materiallieferzeit plus 2 Wochen Produktion!

 

3. Aufträge

Aufträge des Kunden sind für diesen für die Dauer von 4 Wochen bindend. Sie sind durch den Kunden widerruflich, wenn nicht innerhalb dieser 4 Wochen eine Auftragsbestätigung von abatec vorliegt. Ein vorfristiger Widerruf erfordert unsere Zustimmung. Für uns wird der Auftrag erst dann verbindlich, wenn wir ihn schriftlich bestätigt haben. Die Auftragsbestätigung oder Ablehnung der Annahme des Auftrages erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Auftrages bei abatec. Bei sofortiger Lieferung dient die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

3.1. Rahmenaufträge/Abrufaufträge Ist keine andere Vereinbarung getroffen, sind Rahmenaufträge vom Kunden innerhalb von 12 Monaten ab Auftragsbestätigung abzunehmen. Liegen bei Abrufaufträgen zur Zeit der Auftragsbestätigung nicht alle Liefertermine fest, so gilt als abgemacht, dass das gesamte Auftragsvolumen spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Datum der Auftragsbestätigung vom Auftraggeber abgenommen wird. Von dieser „Abrufauftragsregelung“ abweichende Vereinbarungen werden mit der Auftragsbestätigung von uns schriftlich bestätigt.

3.2. Verschiebungen bzw. Einteilungen von Rahmenabrufen Rahmenabrufe können innerhalb der Rahmenlieferzeit flexibel in die Zukunft verschoben werden, ausgenommen eingeteilte Lieferungen im „Frozen Window“ des Jahresforecasts. Verschiebungen nach vorne können nur in Absprache mit dem jeweiligen Vertriebsbetreuer erfolgen und nur gegen Erstattung aller anfallenden Mehrkosten und Aufwände!

 

4. Beschaffung von Bauteilen

4.1. Allokation von Bauteilen Sollte bei Auftragserteilung bekannt sein, dass Bauteile zu beschaffen sind, deren Lieferzeit und Preise nicht gesichert sind, wird zuerst versucht, diese Bauteile aufzutreiben. Gelingt dies, wird auch das restliche Material beschafft. Gelingt dies nicht, dann müssen vom Kunden Alternativen für diese Bauteile genannt werden. Bis zur vollständigen Regelung hinsichtlich der Beschaffung dieser Bauteile, wird der komplette Auftrag in der Produktionsplanung nicht berücksichtigt, dies betrifft auch die Materialbeschaffung aller anderen Bauteile des betreffenden Auftrages!

4.2. Bauteileinkauf bei Brokern Brokerzukäufe auf Grund von schwer beschaffbaren Bauteilen oder Allokation sind generell vom Kunden freizugeben! Bauteileinkäufe bei Brokern müssen vom Kunden schriftlich beauftragt werden. abatec kann diese Bauteile nicht auf deren Qualität überprüfen und sie werden auf Risiko des Kunden beschafft. abatec übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die auf Grund dieser Bauteile entstehen.

4.3. Änderungswünsche des Kunden Änderungswünsche des Kunden sind grundsätzlich nur schriftlich möglich und bedürfen zu deren Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung von abatec. Bis zu dieser schriftlichen Bestätigung der Änderung des Auftrages von abatec, wird der komplette Auftrag in der Produktionsplanung nicht berücksichtigt, dies betrifft auch die Materialbeschaffung aller Bauteile!

4.4. Stücklistenänderungen Alle anfallenden Kosten, die durch einen Änderungswunsch des Kunden hervorgerufen werden, wie z.B. Mehraufwand, alle nicht stornierbaren Bauteile usw., müssen vom Kunden übernommen werden. Etwaige hervorgerufene Lieferverzögerungen aufgrund der Stücklistenänderungen müssen seitens des Kunden akzeptiert werden.

 

5. Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt ab dem 1. Arbeitstag, an dem alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrags erfüllt, etwaige erforderliche Genehmigungen erteilt und wir im Besitz der vereinbarten Anzahlung oder Vorkassa sind. Wird eine rechtzeitige Lieferung infolge von Betriebs- oder Fabrikationsstörungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Arbeitermangel, Streiks, Aufruhr, Aussperrungen oder Fällen höherer Gewalt bei uns oder bei einem Zulieferanten verhindert, so können wir hierfür keine Haftung übernehmen. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten; Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Vom Besteller gewünschte Änderungen können eine Verlängerung der Lieferfrist nach sich ziehen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

 

6. Änderungen der technischen Spezifikation

Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, behalten wir uns ohne gesonderte Mitteilung vor.

 

7. Bestellungen bei Kataloglieferanten und Katalogdistributoren

Für den Fall, dass Waren oder Bauteile noch nicht bei der abatec vorrätig sind und bei Kataloglieferanten und Katalogdistributoren früher lieferbar wären, muss der Kunde schriftlich die Bestellung bei diesen Lieferanten beauftragen. Entstehen dabei Mehrkosten, hat der Kunde diese selbst zu tragen.

 

8. Übermengen

Dem Kunden wird mit Angebot der abatec eine Liste über auftretende Übermengen, die sich aus Mindestbestellmengen oder Verpackungseinheiten von Bauteilen ergeben, übermittelt. Vom Kunden müssen diese Übermengen verbindlich als Bauteile abgenommen werden. Sollte es bei diesen Baugruppen zu keinen Folgeaufträgen mehr kommen, dann wird dem Kunden das Restmaterial dieser Baugruppen ab Werk zugestellt und mit einem Aufschlag von 10 % auf den von der abatec bezahlten Einkaufspreis verrechnet!

 

9. Stornierungen

Stornierungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der abatec möglich. Alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen von abatec werden sodann dem Kunden anteilsmäßig in Rechnung gestellt. Weiters hat er alle lagernden Bauteile und Artikel sowie alle nicht mehr bei den Lieferanten stornierbaren Bauteile und Artikel zu bezahlen. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird ebenfalls vom Kunden getragen.

 

10. Beistellmaterial

Wird vom Kunden beigestelltes Material später als angegeben angeliefert oder wird weniger Material beigestellt als von abatec bestellt, wird der dadurch entstandene Schaden bzw. Aufwand (Maschinenstillstand, Rüstkosten, usw.) dem Kunden in Rechnung gestellt. Sollten wir auf unsere Bestellung für das Beistellmaterial des Kunden binnen 10 Werktagen keine Auftragsbestätigung mit Lieferterminen erhalten, ist abatec berechtigt, den Auftrag aus der Produktionsplanung herauszunehmen. Die dadurch anfallenden Kosten (z.B. Lagerkosten, Vorfinanzierungskosten, Maschinenstillstand usw.) werden zur Gänze vom Kunden getragen.

 

11. Preise

abatec kalkuliert generell mit Preisen von Distributoren, diversen Lieferanten (keine Kataloglieferanten oder Katalogdistributoren) und Herstellern. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise netto ab unserem Werk ausschließlich Verpackung, Transportspesen und Mehrwertsteuer. Die Preis- und Rechnungsstellung erfolgt in €. Bei Kostenänderungen und bei kundenbedingter Überschreitung der Laufzeit eines Abrufauftrages nach Vertragsabschluss behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.

11.1. Metallzuschläge Die Metallzuschläge werden auf Grund der tagesaktuellen Metallnotierung am Tag der Lieferung und Rechnungslegung des Lieferanten berechnet. Bei Abrufen von Rahmenaufträgen wird anhand der tagesaktuellen Metallnotierung der Zuschlag neu berechnet. Bei einer Abweichung in der Höhe von + 3% behalten wir uns das Recht vor, die Preise dementsprechend anzupassen!

11.2. Kursschwankungen Die von uns angegebenen Preise basieren auf tagesaktuellen Wechselkursen. Bei einer Abweichung in der Höhe von + 3% behalten wir uns das Recht vor, die Preise dementsprechend anzupassen!

 

12. Aufkündigung von Projektschutz diverser Hersteller

Die Preise von abatec gelten vorbehaltlich Änderungen des Herstellers. Sollte ohne Verschulden von abatec ein Projektpreis von einem Hersteller aufgekündigt werden, ist abatec berechtigt, diese Preisänderung an den Kunden weiterzuverrechnen. Alle sonstigen damit verbundenen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen!

 

13. Versand, Verpackung und Versicherung

Der Versand erfolgt nach Ermessen des Verkäufers und ohne Gewähr für die billigste Verfrachtung. Die Gefahr geht mit Auslieferung auf den Besteller über. Teillieferungen sind zulässig. Auf Kosten des Bestellers kann von uns eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Wenn nichts anderes vereinbart, verlieren Angebote ihre Gültigkeit 30 Tage ab Angebotsdatum. Alle angebotenen Preise sind nur dann gültig, wenn der Kunde einen Liefertermin verlangt, der innerhalb von drei Monaten ab dem Datum, an dem die Bestellung erteilt wurde, gelegen ist.

 

14. Zahlung

Unsere offenen Rechnungen sind netto Kassa in Höhe des Rechnungsbetrages ohne jeden Abzug, portound spesenfrei nach Rechnungserhalt fällig. Ein Skonto wird gewährt, wenn es bei Rechnungsstellung ausdrücklich eingeräumt wird. Zahlungen sind erfüllt, wenn wir über den vollen Betrag verfügen können. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir Fälligkeitszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz. Befindet sich der Kunde uns gegenüber im Zahlungsverzug oder ergeben sich Zweifel an der Bonität des Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein, sind wir berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Darüber hinaus werden gewährte Zahlungsziele hinfällig und alle Ansprüche von uns sofort fällig, wenn der Geschäftspartner mit einer Leistung in Rückstand gerät, Schecks und andere Rechte nicht einlöst, von uns gewährte Einzugsberechtigungen widerruft, Konkurs oder Vergleich anmeldet. In derartigen Fällen sind wir berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktritts und ohne Nachfristsetzung auf Kosten des Kunden bereits gelieferte Ware sicherheitshalber zurückzuholen.

 

15. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei Zahlung von Schecks oder Wechseln, die wir nicht ausdrücklich an „Erfüllungsstatt“ angenommen haben, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Einlösung bestehen. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Die Forderungen aus den Weiterverkäufen gehen bis zur Höhe unserer Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung auf uns über. Wir können jederzeit verlangen, dass der Besteller uns den Namen des Abnehmers bekannt gibt und sind berechtigt, den Abnehmer von dem Forderungsübergang in Kenntnis zu setzen und bei Zahlungsverzug die Forderung direkt beim Abnehmer einzuziehen. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist der Besteller zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht berechtigt. Für die Weiterverarbeitung der gelieferten Sache gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt. Es entsteht an der neu hergestellten Sache Alleineigentum des Lieferanten, welches erst durch vollständige Bezahlung der gesamten aushaftenden Rechnung an den Käufer übergeht.

15.1. Unterlagen An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und berechtigen nicht zum Nachbau einzelner Teile. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen und Muster sind ohne Aufforderung zurückzugeben.

 

16. Untersuchungs- und Rügepflicht

Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und Beanstandungen wegen Sachmängeln, Falschlieferungen und/oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens jedoch 7 Tage nach Eingang am Bestimmungsort uns gegenüber schriftlich zu rügen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung einer schriftlichen Mängelrüge unter genauer Bezeichnung der beanstandeten Mängel und Angabe der Auftrags- und Lieferscheinnummer. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten als genehmigt. Zur Prüfung der Beanstandung ist der Besteller verpflichtet, uns auf Wunsch die beanstandete Ware bzw. deren Komponenten unverzüglich kostenfrei zuzusenden. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Feststellung zu rügen.

 

17. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung und Reparaturen

Haftung für Mängel wird nur insoweit übernommen, als von Seiten der Lieferwerke Ersatz geleistet wird. Abweichungen für die Garantieübernahme gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Eine vereinbarte Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Instandsetzung, Ersatz- oder Ersatzteillieferung, Abtretung unserer Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten oder Erteilung einer Gutschrift. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Besteller einen etwa aufgetretenen Mangel nicht unverzüglich schriftlich geltend macht. Von einer vereinbarten Gewährleistung ausgenommen sind Mängel, wenn Eingriffe in gelieferte Bauteile/Geräte durch nicht von uns autorisierte Personen vorgenommen werden. Insbesondere haften wir dann nicht für Schäden infolge fehlerhaften Einbaus, Bedienungsfehlern und äußerlichen Einwirkungen. Eine vereinbarte Gewährleistung entfällt auch, wenn die Seriennummer eines gelieferten Bauteils/Geräts unkenntlich ist oder entsprechende Sicherungsmarkierungen entfernt oder zerstört wurden. Teile, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem schnellen Verschleiß unterliegen, z.B. Anzeigelampen, Sicherungen, Schalter und Druckknöpfe sind von der Gewährleistung ausgenommen, sowie alle Schäden, die durch außergewöhnliche Belastungen wie Lichtbogen, Strahleneinwirkung, elektrostatische und elektromagnetische Störfelder, Umwelteinflüsse und Betriebsbedingungen etc. hervorgerufen werden. Zur vereinbarten Gewährleistung sind wir nur verpflichtet, wenn der Besteller seinerseits die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat, insbesondere den Kaufpreis bezahlt hat. Schadenersatzansprüche auf Ersatz von Mängelfolgeschäden, gleich auf welchem Rechtsgrunde sie beruhen, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Falle des Lieferverzugs hat der Besteller, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, nur das Recht auf Rücktritt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Wird vor Ausführung von Reparaturen ein Kostenvoranschlag gewünscht, so ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Kostenvoranschlag sind zu vergüten. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers. Unfreie Sendungen jeder Art werden ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht angenommen. Mängel stellen keine Grundlage für den Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden dar, sofern sie nicht nachweisbar auf ein Unterlassen der Erfüllung seitens abatec zurückzuführen sind und abatec nicht imstande ist, den (die) Mangel (Mängel) binnen 90 Tagen ab Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung in einem annehmbaren Maß zu beheben oder auf andere Art und Weise Gewährleistung zu geben (siehe Absatz 1).

 

18. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht des Kunden, Abtretungsverbot

Gegen Ansprüche von abatec kann der Kunde eigene Forderungen nicht aufrechnen, soweit diese nicht gerichtlich festgestellt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen. Der Kunde darf seine aus diesen Bedingungen erwachsenen Rechte und Pflichten weder zur Gänze noch zum Teil ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Lieferanten auf Dritte übertragen.

 

19. Datenhinweis

Wir speichern personen- und firmenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen und verarbeiten diese innerhalb unseres Unternehmens.

 

20. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Alle vertraglichen Vereinbarungen unterliegen österreichischem Recht. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der abatec GmbH.